Allgemeine Geschäftsbedingungen
Sofia & Sea · Fassung zur Abstimmung · Preisstand 8. September 2026
Hier erfahren Sie, welche Begleitung Sie bei uns beauftragen, wie Kosten entstehen und welche Rechte Sie haben. Unsere Leistungen unterstützen Ihre Entscheidung über eine Immobilie in Bulgarien.
Das Wichtigste vorab
| Ihre Frage | Unsere Regelung |
|---|---|
| Was beauftrage ich? | Den Objekt-Check können Sie einzeln buchen. Die weitere Kaufbegleitung wird gesondert als Gesamtpaket beauftragt. |
| Was kostet es? | Objekt-Check: 790 €. Kaufbegleitung: insgesamt ab 2.490 €, einschließlich Check. Externe Kosten werden vorab ausgewiesen. |
| Muss ich eine Immobilie kaufen? | Nein. Sie entscheiden frei. Bereits ordnungsgemäß erbrachte Leistungen können auch ohne Kauf zu bezahlen sein. |
| Kann ich aussteigen? | Sie können die Begleitung beenden. Gesetzliche Rücktrittsrechte bleiben bestehen. Die Abrechnung ist in Ziffer 7 erklärt. |
1 Vertragspartner und Geltungsbereich
Sofia & Sea ist eine Marke der ADMONITIO LIMITED, einer Private Company limited by Shares (LTD) mit Sitz in Dublin, Irland. Geschäftsanschrift: Grangegorman Court, 2C Grangegorman Lower, Dublin 7, D07 PW9N, Irland. Die Gesellschaft ist beim Companies Registration Office (CRO), Irland, unter der Registernummer 738554 registriert. Sie ist Ihr Vertragspartner und wird nachfolgend als „wir“ bezeichnet. Sie handelt über ihre österreichische Zweigniederlassung ADMONITIO LIMITED in Wien, Müglendergasse 2/14, 1170 Wien, Österreich; Firmenbuch: FN 604886 p, Handelsgericht Wien. Vertreten wird sie durch Ferdinand Mugler, Director, alleinvertretungsbefugt.
Sie erreichen uns unter kontakt@sofiaandsea.at . Diese AGB gelten für die von uns angebotene Prüfkoordination und Kaufbegleitung gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern. Individuell vereinbarte Leistungsbeschreibungen gehen diesen AGB vor. Für separat beauftragte Fachpartner gelten deren eigene Verträge.
2 Unsere Leistungen
Unsere Kaufbegleitung umfasst die eigenen Leistungen der Schritte 02 bis 04: Objekt-Check, Koordination der vertieften rechtlichen und technischen Prüfung durch unabhängig beauftragte Fachpartner sowie organisatorische Kaufkoordination bis zum Kaufabschluss. Wir führen Ergebnisse übersichtlich zusammen. Das Angebot nennt das konkrete Objekt, den Umfang der Koordination, die Arbeitsergebnisse und den Zeitplan.
Ein Objekt-Check oder Prüf-Memo fasst die vereinbarten Informationen und Fachbeiträge zusammen. Fehlende Unterlagen, ungeprüfte Punkte und erkennbare Widersprüche werden als solche ausgewiesen. Eine umfassende Prüfung sämtlicher rechtlicher oder baulicher Risiken ist damit nur verbunden, soweit sie ausdrücklich bei entsprechend befugten Fachleuten beauftragt wurde.
Rechts-, Steuer-, Finanzierungs- und Anlageberatung, technische Gutachten sowie Maklerleistungen sind keine eigenen Leistungen aus diesem Vertrag. Solche Leistungen erbringen gesondert beauftragte, entsprechend befugte Fachpartner. Wir geben keine Garantie für einen Kaufabschluss, eine Finanzierung, Vermietbarkeit, Wertentwicklung oder Rendite. Unsere vereinbarten Sorgfalts- und Koordinationspflichten bleiben davon unberührt.
Einrichtung, Vermietungsstart und laufende Betreuung sind optionale Leistungen nach dem Kauf. Sie benötigen einen eigenen Auftrag mit Leistungsumfang, Budget, Befugnissen, Entgelt und Beendigungsregeln. Die Preisübersicht steht in Ziffer 5.4. Aus der Kaufbegleitung entsteht kein automatisches Abonnement.
3 Angebot und Beauftragung
Ein Erstgespräch und eine allgemeine Anfrage sind kostenlos und unverbindlich. Vor einem kostenpflichtigen Auftrag erhalten Sie ein Angebot einschließlich dieser AGB und, soweit anwendbar, der Rücktrittsbelehrung samt Musterformular. Der Vertrag kommt durch Ihre Annahme des Angebots per E-Mail oder unterschriebener Erklärung innerhalb der darin genannten Frist zustande. Vertragssprache ist Deutsch.
Der Objekt-Check kann allein beauftragt werden. Erst Ihre gesonderte Annahme des Folgeangebots begründet die weitere Kaufbegleitung. Deren Schritte 03 und 04 sind Teile eines gemeinsamen Auftrags mit Gesamthonorar. Wir bestätigen den Vertrag und übermitteln die Unterlagen per E-Mail in speicherbarer Form. Kostenpflichtige Erweiterungen benötigen Ihre gesonderte Zustimmung; Schweigen genügt nicht.
4 Fachpartner und zusätzliche Kosten
Vor der Beauftragung eines Fachpartners erfahren Sie, wer die Leistung erbringt, mit wem Sie den Vertrag schließen und welche Kosten anfallen. Anwalt, Notar, technische Prüfung, Übersetzung, Behörden- und Registergebühren sowie gegebenenfalls Maklerhonorare sind nur dann in unserem Preis enthalten, wenn dies ausdrücklich im Angebot steht. Ist ein Betrag noch nicht bestimmbar, nennen wir die Berechnungsgrundlage oder erläutern, welche Kosten noch zu klären sind.
Wir dürfen keine zusätzlichen kostenpflichtigen Leistungen in Ihrem Namen bestellen, ohne zuvor Ihre Zustimmung zum Umfang und Preis oder zu einer klaren Kostenobergrenze einzuholen. Kaufpreis, Kautionen und Erwerbsabgaben werden nicht an uns gezahlt. Eine Befugnis, Kaufverträge oder andere Verpflichtungen in Ihrem Namen abzuschließen, entsteht durch diesen Vertrag nicht.
Fachpartner, die Sie direkt beauftragen, verantworten ihre eigene Fachleistung. Wir bleiben für unsere vereinbarte Auswahl, Koordination und Information verantwortlich. Setzen wir Personen zur Erfüllung unserer eigenen Vertragspflichten ein, richtet sich unsere Verantwortung für diese Personen nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Bezahlte Partnerschaften und Vermittlungsvergütungen legen wir vor Ihrer Entscheidung offen. Bei fallbezogenen Vergütungen nennen wir Zahler, Betrag oder Berechnung. Bezahlte Platzierungen kennzeichnen wir. Sie können eigene Fachpartner wählen; zusätzlicher kostenpflichtiger Koordinationsaufwand muss vorab vereinbart werden.
5 Preise und Zahlung
Die folgenden Beträge entsprechen der Preisübersicht vom 8. September 2026. Das verbindliche Angebot nennt den Gesamtpreis in Euro einschließlich anfallender Steuern und Abgaben.
5.1 Erstgespräch und Objekt Check
Das unverbindliche Erstgespräch ist kostenlos. Der Objekt-Check kostet 790 €. Wir sichten die verfügbaren Objektunterlagen, ordnen das Angebot ein und halten offene Fragen sowie weiteren Prüfbedarf fest. Sie müssen anschließend keine weitere Kaufbegleitung beauftragen.
5.2 Gesamthonorar der Kaufbegleitung
Das Gesamthonorar umfasst unsere Leistungen für Objekt-Check, vertiefte Prüfkoordination und organisatorische Kaufkoordination bis zum Kaufabschluss. Für die Schritte 03 und 04 entstehen keine zusätzlichen Einzelhonorare. Externe Fach- und Erwerbskosten sowie Leistungen nach dem Kauf sind nicht enthalten.
| Kaufpreis der Immobilie | Gesamthonorar | Nach 790 € Zahlung |
|---|---|---|
| Bis einschließlich 100.000 € | 2.490 € | 1.700 € |
| Über 100.000 € bis einschließlich 200.000 € | 3.490 € | 2.700 € |
| Über 200.000 € bis einschließlich 300.000 € | 4.490 € | 3.700 € |
| Über 300.000 € bis einschließlich 500.000 € | 4.990 € | 4.200 € |
| Über 500.000 € | Individuelles Angebot | Anrechnung im Angebot |
Die Preisstufen gelten jeweils für das gesamte Honorar, nicht nur für den Kaufpreisanteil oberhalb einer Grenze. Das Angebot legt den maßgeblichen Kaufpreis, die Behandlung von Inventar und Stellplätzen sowie die zutreffende Stufe fest. Spätere Kaufpreisänderungen erhöhen unser vereinbartes Honorar nicht automatisch.
5.3 Anrechnung ohne Doppelberechnung
Der Objekt-Check ist im Gesamthonorar enthalten. Bereits geleistete Zahlungen darauf werden bei anschließender Kaufbegleitung für dasselbe Objekt vollständig angerechnet. Bei vollständiger Zahlung sind das 790 €; bei Teilzahlung wird der tatsächlich bezahlte Betrag abgezogen. Der Check wird auch bei Teilzahlungen nur einmal berechnet. Dies gilt ebenso bei einem Immobilienkaufpreis über 500.000 €.
Beispiel: Bei 70.000 € Kaufpreis beträgt das Gesamthonorar 2.490 €. Nach einem vollständig bezahlten Check verbleiben 1.700 €. Die Anrechnung mindert den offenen Saldo; sie macht diesen nicht sofort fällig. Für einen Objektwechsel, weitere Checks oder eine erneute Prüfung werden Umfang, Preis und Anrechnung vorab gesondert vereinbart.
5.4 Optionale Leistungen nach dem Kauf
Die folgenden Leistungen werden nur auf eigenen Auftrag erbracht und sind nicht im Kaufbegleitungshonorar enthalten. Bei „ab“-Preisen und Prozentspannen legt das Angebot vor Beauftragung das konkrete Entgelt und den Leistungsumfang fest. Ein Mindesthonorar fällt nur an, wenn es ausdrücklich vereinbart wird.
| Leistung | Preis laut Leistungsübersicht |
|---|---|
| Einrichtungs- und Setup-Koordination | 8 % des koordinierten Budgets |
| Vermietungsstart | 990 € einmalig |
| Eigentümerbetreuung ohne Vermietung | Ab 129 € pro Monat |
| Langfristige Vermietungsbetreuung in Sofia | 12–15 % der Mieteinnahmen |
| Ferienvermietungsbetreuung in Sozopol | 18–22 % der Mieteinnahmen |
Für die 8 % ist das im Auftrag genau beschriebene koordinierte Budget maßgeblich, nicht der Immobilienkaufpreis. Das Angebot benennt einbezogene Kostenpositionen, Steuerbehandlung und Umgang mit Budgetänderungen. Möbel, Handwerker und sonstige beauftragte Leistungen sind zusätzlich zum Koordinationshonorar zu bezahlen und benötigen Ihre Freigabe.
Bei der Vermietungsbetreuung werden der konkrete Prozentsatz und die Definition der Mieteinnahmen vorab festgelegt. Das Angebot erläutert insbesondere, ob Nebenkosten, Reinigung, Plattformgebühren, Steuern, Kautionen oder Erstattungen in die Berechnung einfließen. Die Spanne allein berechtigt uns nicht, den Prozentsatz nachträglich einseitig festzulegen.
Eigentümerbetreuung ohne Vermietung und Vermietungsbetreuung sind alternative Betreuungsmodelle. Die monatliche Eigentümerpauschale wird nicht automatisch zusätzlich zum prozentualen Vermietungsentgelt berechnet. Eine ausdrücklich gewünschte Kombination unterschiedlicher Zusatzleistungen erfordert einen gesonderten Auftrag mit klarer Leistungsabgrenzung und Gesamtpreis.
Der gesonderte Betreuungsauftrag regelt außerdem Beginn, Abrechnungszeitraum, Laufzeit und Kündigung. Die Beendigungsregel in Ziffer 7 betrifft den Objekt-Check und die Kaufbegleitung; für laufende Betreuung gilt der jeweilige gesonderte Vertrag.
5.5 Fälligkeit und Teilzahlungen
Ein allein beauftragter Objekt-Check wird nach seiner Erbringung in Rechnung gestellt. Für die weitere Kaufbegleitung gilt der ausdrücklich vereinbarte Zahlungsplan; ohne solchen stellen wir das offene Honorar nach vollständiger Erbringung unserer beauftragten Leistungen in Rechnung. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Zugang zu bezahlen. Gesetzliche Zurückbehaltungs- und Aufrechnungsrechte bleiben bestehen.
Teilrechnungen sind Abschläge auf das Gesamthonorar und keine zusätzlichen Gebühren. Bereits bezahlte Beträge werden in der Schlussabrechnung abgezogen. Bei vorzeitiger Beendigung oder ausbleibendem Kauf gilt Ziffer 7; ein gesetzlicher Rücktritt richtet sich vorrangig nach der Rücktrittsbelehrung.
6 Zusammenarbeit und Termine
Bitte stellen Sie vereinbarte Informationen und vorhandene Unterlagen vollständig und richtig bereit und teilen Sie Änderungen mit. Wir nennen benötigte Unterlagen rechtzeitig und kennzeichnen fehlende Angaben. Bei Verzögerungen erläutern wir den Grund und die Folgen. Abhängigkeiten von Dritten werden im Zeitplan offengelegt. Gesetzliche Rechte bei Verzögerungen bleiben bestehen.
7 Wenn Sie pausieren oder nicht weiterkaufen möchten
Nach einem allein beauftragten Objekt-Check können Sie ohne weitere Beauftragung aufhören. Für den ordnungsgemäß erbrachten Check fallen 790 € an; die übrige Kaufbegleitung wird dadurch nicht kostenpflichtig. Eine bereits beauftragte Kaufbegleitung können Sie jederzeit per E-Mail beenden. Dann berechnen wir nur tatsächlich und ordnungsgemäß erbrachte Leistungen sowie zuvor freigegebene, nachweislich nicht mehr vermeidbare Fremdkosten.
Bei der Kaufbegleitung richtet sich die Abrechnung nach den im Angebot ausgewiesenen Anteilen des Gesamthonorars, sonst nach dem nachvollziehbaren Anteil der erbrachten Gesamtleistung. Bereits bezahlte Beträge einschließlich des Checks werden angerechnet. Das gesamte Leistungsentgelt einschließlich Check darf das vereinbarte Gesamthonorar nicht überschreiten. Pauschale Stornogebühren oder entgangenen Gewinn für nicht erbrachte Leistungen verrechnen wir nicht. Nicht verbrauchte Vorauszahlungen erstatten wir nach Abrechnung spätestens binnen 14 Tagen ab Beendigung.
Ob ein Immobilienkauf zustande kommt, ändert nichts am Entgelt für bereits ordnungsgemäß erbrachte Leistungen. Ein nachvollziehbar begründetes Abraten vom Kauf kann ein vertragsgemäßes Ergebnis sein. Bei einem gesetzlichen Rücktritt gelten vorrangig die Regeln der folgenden Rücktrittsbelehrung. Ihre Rechte bei mangelhaften Leistungen bleiben bestehen.
8 Gewährleistung und Haftung
Für unsere Leistungen gelten die gesetzlichen Gewährleistungs- und Schadenersatzregeln. Beanstandungen melden Sie bitte an gewährleistung@sofiaandsea.at . Eine verspätete Meldung verkürzt Ihre gesetzlichen Rechte nicht. Haftungshöchstbeträge oder verkürzte Verjährungsfristen werden nicht vereinbart.
9 Recht und Beschwerden
Für unseren Begleitungsvertrag gilt österreichisches Recht. Zwingender Verbraucherschutz, der Ihnen nach dem ohne diese Rechtswahl anwendbaren Recht Ihres gewöhnlichen Aufenthalts zusteht, bleibt erhalten. Die gesetzlichen Gerichtsstände gelten unverändert. Das Recht des Immobilienkaufs selbst wird durch diese Klausel nicht festgelegt.
Beschwerden richten Sie an beschwerden@sofiaandsea.at oder postalisch an ADMONITIO LIMITED, österreichische Zweigniederlassung, Müglendergasse 2/14, 1170 Wien, Österreich. Gesetzliche Informationspflichten zur Verbraucherschlichtung erfüllen wir. Eine bestehende Teilnahmeverpflichtung oder freiwillige Bindung ergibt sich aus www.sofiaandsea.at .
Rücktrittsbelehrung
Für Verbraucher bei Fernabsatzverträgen und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen über unsere Dienstleistungen
Ihr Rücktrittsrecht
Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen von diesem Vertrag zurückzutreten. Die Rücktrittsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Rücktrittsrecht auszuüben, müssen Sie uns, ADMONITIO LIMITED, österreichische Zweigniederlassung, Müglendergasse 2/14, 1170 Wien, Österreich, rücktritt@sofiaandsea.at mit einer eindeutigen Erklärung über Ihren Entschluss informieren, von diesem Vertrag zurückzutreten. Das ist zum Beispiel per E-Mail oder Brief möglich. Sie können das untenstehende Muster verwenden; vorgeschrieben ist es nicht. Zur Wahrung der Frist genügt es, Ihre Erklärung vor Ablauf der Rücktrittsfrist abzusenden.
Was nach einem Rücktritt passiert
Wir erstatten Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag, an dem Ihre Rücktrittserklärung bei uns eingegangen ist. Wir verwenden dasselbe Zahlungsmittel wie bei Ihrer Zahlung, sofern mit Ihnen nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Für die Erstattung berechnen wir kein Entgelt.
Haben Sie ausdrücklich verlangt, dass wir während der Rücktrittsfrist beginnen, und wurden Sie ordnungsgemäß über das Rücktrittsrecht und einen möglichen anteiligen Kostenersatz informiert, zahlen Sie bei einem Rücktritt den angemessenen Anteil für die bis dahin tatsächlich erbrachten Leistungen im Verhältnis zum vereinbarten Gesamtumfang. Ein überhöhter Gesamtpreis wird dafür nach Maßgabe des Gesetzes durch den Marktwert der erbrachten Leistung ersetzt. Fehlen die gesetzlichen Voraussetzungen, fällt dieser Kostenersatz nicht an.
Wann das Rücktrittsrecht bei vollständiger Leistung entfällt
Bei einer kostenpflichtigen Dienstleistung entfällt Ihr Rücktrittsrecht erst nach vollständiger Erbringung, wenn Sie vor Beginn ausdrücklich dem vorzeitigen Leistungsbeginn zugestimmt und bestätigt haben, dass Ihnen der Verlust des Rücktrittsrechts bei vollständiger Vertragserfüllung bewusst ist. Der bloße Beginn der Arbeit lässt Ihr Rücktrittsrecht nicht entfallen.
Musterformular für den Rücktritt
An: ADMONITIO LIMITED, österreichische Zweigniederlassung, Müglendergasse 2/14, 1170 Wien, Österreich, E-Mail: rücktritt@sofiaandsea.at
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung:
Dienstleistung und gegebenenfalls Auftragsnummer: __________________________ Vertrag abgeschlossen am: ____________________________________________ Name des/der Verbraucher(s): __________________________________________ Anschrift des/der Verbraucher(s): ________________________________________ Datum: _____________________________________________________________ Unterschrift des/der Verbraucher(s), nur bei Mitteilung auf Papier: ______________
(*) Unzutreffendes streichen.